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§ 24 Abs. 9 Vertragsbedienstetengesetz:
 
Haben Dienstverhinderungen wegen Unfall oder Krankheit oder (...) ein Jahr  gedauert, so endet das Dienstverhältnis mit Ablauf dieser Frist, es sei denn, dass vorher seine Fortsetzung vereinbart wurde. Bei der Berechnung der einjährigen Frist gilt eine Dienstverhinderung, die innerhalb von sechs Monaten nach Wiederantritt des Dienstes eintritt, als Fortsetzung der früheren Dienstverhinderung. (...)

Die Bedeutung dieses Paragraphen ist folgende: Vertragsbedienstete dürfen nicht länger als ein Jahr in den Krankenstand gehen. Es sei denn, es wurde vorher vereinbart, dass der Dienstvertrag nicht gekündigt wird, wenn der Krankenstand länger als ein Jahr dauert. Danach darf man ein halbes Jahr lang nicht in den Krankenstand gehen, da dieser zu dem vorigen dazuaddiert wird. Wenn sich daraus mehr als ein Jahr ergibt, wird der Dienstvertrag gekündigt.

Ich möchte auf diesen Paragraphen hinweisen, da ich ihn zu spüren bekommen habe und möchte anmerken, dass ich ihn für ausgesprochen unmenschlich halte.
Ich bin vertraglich angestellte Volksschullehrerin und habe unter anderem monatelang so intensiv an mir gearbeitet, um so bald als möglich wieder unterrichten zu können.
Im Februar bekam ich ein Schreiben meines Dienstgebers, dass mein Dienstvertrag Bezug nehmend auf den § 24 Abs. 9 VBG gekündigt würde, wenn ich nicht bis 1. Mai wieder meinen Dienst antrete.
Obwohl es mein großes Ziel war, wieder zu arbeiten, fühlte ich mich dazu noch nicht in der Lage.
Mit Hilfe der Personalvertretung erreichte ich, in der Schule meines Heimatortes mit zehn Stunden pro Woche angestellt zu werden, was ich mir gerade noch zutraute.
Ein Aufschub aufgrund der Schwere meiner Erkrankung war nicht zu erreichen. "Gesetze kennen keine Menschlichkeit", wurde mir gesagt.
Ich begann also Ende April, zehn Stunden pro Woche zu arbeiten. Dadurch erhielt ich noch weniger Einkommen, als ich vorher Krankengeld bezogen hatte. Ohne die finanzielle Hilfe meiner Familie wäre es für mich sehr schwierig geworden.
Außerdem erlitt ich Rückschritte bedingt durch die plötzliche und zu frühe Belastung, die mich frustrierten und deprimierten.
Aber um meinen Job nicht zu verlieren, war ich gezwungen, meinen Dienst wieder anzutreten.
Nachdem Ende April das erlaubte Krankenstandsjahr beinahe komplett ausgeschöpft war bedeutete dies, dass ich ein halbes Jahr lang zittern musste, nicht krank zu werden. Laut Paragraph 24 wird der Dienstvertrag gekündigt, sofern mit dem Dienstgeber nichts Anderes vereinbart wurde. Das muss aber dann im Vertrag stehen, und ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand einen einjährigen Krankenstand erwartet, oder dass ein Dienstgeber bereit ist, im Vorhinein eine solche Klausel in den Vertrag aufzunehmen.
Beim Versuch, nachträglich eine Änderung meines Vertrages zu erreichen, scheiterte ich. Der Zuständige am Amt meines Dienstgebers versprach mir mehrmals einen neuen Vertrag und sicherte mir immer wieder zu, dass er mir "in den nächsten Tagen" zugeschickt werden würde.
Ich habe bis heute keinen neuen Vertrag bekommen.
Ende Oktober, kurz vor Ablauf der Frist, wurde ich krank. Ich ging mit starkem Husten und Fieber in die Schule. Anfang November erlitt ich einen heftigen Rückfall, weil ich meine Krankheit nicht auskurieren konnte. Es kann doch nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, dass kranke Menschen am Arbeitsplatz sitzen, besonders wenn die jetzige Krankheit nicht das Geringste mit der Vorerkrankung zu tun hat.
Aufgrund des Rückfalles musste ich Antibiotika nehmen, durch die es zu einer äußerst unangenehmen Hautreaktion kam. Und alles, weil ich unverschuldet schwer krank gewesen war und lange in den Krankenstand hatte gehen müssen.