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§ 24 Abs. 9
Vertragsbedienstetengesetz:
| Haben
Dienstverhinderungen wegen Unfall oder Krankheit oder (...) ein Jahr
gedauert, so endet das Dienstverhältnis mit Ablauf dieser Frist, es
sei denn, dass vorher seine Fortsetzung vereinbart wurde. Bei der
Berechnung der einjährigen Frist gilt eine Dienstverhinderung, die
innerhalb von sechs Monaten nach Wiederantritt des Dienstes eintritt,
als Fortsetzung der früheren Dienstverhinderung. (...) |
Die Bedeutung dieses Paragraphen ist
folgende: Vertragsbedienstete dürfen nicht länger als ein Jahr in den
Krankenstand gehen. Es sei denn, es wurde vorher vereinbart, dass der
Dienstvertrag nicht gekündigt wird, wenn der Krankenstand länger als ein
Jahr dauert. Danach darf man ein halbes Jahr lang nicht in den Krankenstand
gehen, da dieser zu dem vorigen dazuaddiert wird. Wenn sich daraus mehr als
ein Jahr ergibt, wird der Dienstvertrag gekündigt.
Ich möchte auf diesen Paragraphen
hinweisen, da ich ihn zu spüren bekommen habe und möchte anmerken, dass ich
ihn für ausgesprochen unmenschlich halte.
Ich bin vertraglich angestellte Volksschullehrerin und habe unter anderem
monatelang so intensiv an mir gearbeitet, um so bald als möglich wieder
unterrichten zu können.
Im Februar bekam ich ein Schreiben meines Dienstgebers, dass mein
Dienstvertrag Bezug nehmend auf den § 24 Abs. 9 VBG gekündigt würde, wenn
ich nicht bis 1. Mai wieder meinen Dienst antrete.
Obwohl es mein großes Ziel war, wieder zu arbeiten, fühlte ich mich dazu
noch nicht in der Lage.
Mit Hilfe der Personalvertretung erreichte ich, in der Schule meines
Heimatortes mit zehn Stunden pro Woche angestellt zu werden, was ich mir
gerade noch zutraute.
Ein Aufschub aufgrund der Schwere meiner Erkrankung war nicht zu erreichen.
"Gesetze kennen keine Menschlichkeit", wurde mir gesagt.
Ich begann also Ende April, zehn Stunden pro Woche zu arbeiten.
Dadurch erhielt ich noch weniger Einkommen, als ich vorher Krankengeld
bezogen hatte. Ohne die finanzielle Hilfe meiner Familie wäre es für mich
sehr schwierig geworden.
Außerdem erlitt ich Rückschritte bedingt durch die plötzliche und zu frühe
Belastung, die mich frustrierten und deprimierten.
Aber um meinen Job nicht zu verlieren, war ich gezwungen, meinen Dienst
wieder anzutreten.
Nachdem Ende April das erlaubte Krankenstandsjahr beinahe komplett
ausgeschöpft war bedeutete dies, dass ich ein halbes Jahr lang zittern
musste, nicht krank zu werden. Laut Paragraph 24 wird der Dienstvertrag
gekündigt, sofern mit dem Dienstgeber nichts Anderes vereinbart wurde. Das
muss aber dann im Vertrag stehen, und ich kann mir nicht vorstellen, dass
jemand einen einjährigen Krankenstand erwartet, oder dass ein Dienstgeber
bereit ist, im Vorhinein eine solche Klausel in den Vertrag aufzunehmen.
Beim Versuch, nachträglich eine Änderung meines Vertrages zu erreichen,
scheiterte ich. Der Zuständige am Amt meines Dienstgebers versprach mir mehrmals einen neuen Vertrag
und sicherte mir immer wieder zu, dass er mir "in den nächsten Tagen"
zugeschickt werden würde.
Ich habe bis heute keinen neuen Vertrag bekommen.
Ende Oktober, kurz vor Ablauf der Frist, wurde ich krank. Ich ging mit
starkem Husten und Fieber in die Schule. Anfang November erlitt ich einen
heftigen Rückfall, weil ich meine Krankheit nicht auskurieren konnte. Es
kann doch nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, dass kranke Menschen am
Arbeitsplatz sitzen, besonders wenn die jetzige Krankheit nicht das
Geringste mit der Vorerkrankung zu tun hat.
Aufgrund des Rückfalles musste ich Antibiotika nehmen, durch die es zu einer
äußerst unangenehmen Hautreaktion kam. Und alles, weil ich unverschuldet
schwer krank gewesen war und lange in den Krankenstand hatte gehen müssen.
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