Folgender Artikel führt in die Zuchtarbeit der Ungarische Nationalvereinigung der Mangalitzazüchter (Debrecen) sowie des Nationales Qualifierzierungsinstitut für Landwirtschaft (Budapest) ein.

EIN ZUCHTPROGRAMM FÜR MANGALITZASCHWEINE
- ein Auszug aus den Bestimmungen des Nationalen Zertifikationsinstituts
für Landwirtschaft


Das Zuchtprogramm betrifft generhaltende Zuchtbetriebe im Gebiet der Republik Ungarn, die den Anforderungen, festgehalten im Akt CXIV 1993 der Landwirtschaft und abgeändert durch den Erlass FM_KTM 37/1994.(VI.28.) der gemeinsame Verfügung, gerecht werden, und Mitglieder der anerkannten Zuchtvereinigung der Mangalitzazüchter sind.


PRÜFUNG DER RASSEN

Die Rassen, die gezüchtet werden sind: Blondes Mangalitza, Schwalbenbäuchiges Mangalitza, Rotes Mangalitza

Das Mangalitza ist ein typisches, im Verlauf des neunzehnten Jahrhunderts im Karpatischen Becken entstandenes Fettschwein.
Seine genügsame Natur sowie hohe Kapazität Fett zu produzieren machten es in seiner besten Zeit weltbekannt.
Das lockig, borstige Sumadiaschwein war in den 1830ern an der Entstehung des Blonden Mangalitzas beteiligt.
Später wurde aus der Kreuzung von Mangalitza und Szerémségi Schweinen das Schwalbenbäuchige Mangalitza erzüchtet.
Um die Jahrhundertwende entstand als letztes das Rote Mangalitza.
Es resultiert aus der Kreuzung von Mangalitza Schweinen mit Schweinen vom Typ der Szalontai sowie aus Schweinen vom Typ der Újszalonai mit Mangalitza Schweinen.

Das ungarische Mangalitza ist eine mittelgroße Rasse, die Widerristhöhe der ausgewachsenen Sauen beträgt 70 - 76 cm, ihr Lebentgewicht beträgt 100 bis 125 Kilogramm.

Die Farbvarianten der Borsten des Blonden Mangalitza reichen vom grau über gelb bis ins rötlich gelbe.
Die gelblichen und rötlichen Färbungen sind von Haltung und Bodenbeschaffenheit abhängig.

Die Borsten des Schwalbenbäuchigen Mangalitza sind an den Seiten und am Rücken schwarz.
Der untere Teil des Körpers, der Bauch und die Backen sind bis zu den Mundwinkeln ebenso schwarz oder silbergrau.

Die Borstenfarbe des Roten Manlitza ist ein dunkleres oder helleres rötlich braun.

Die Haut des Mangalitza Schweins ist gräulich schwarz pigmentiert.
Die natürlichen Körperöffnungen, [rooting ring], Brustwarzen und Klauen sind schwarz.

An der unteren Ecke des Ohres zeigt eine hell gefärbte Stelle (3-5 cm Durchmesser) abgestuft die pigmentierte Haut.
Dieser sogenannte "Wellman spot" ist ein variationsspezifisches Merkmal des Mangalitza.

Die Borste der Rasse ist fest, lockig, rasierpinselartig im Winter und feiner, kürzer und glatt fallender im Sommer.
Die raiserpinselartige Borste ist ebenso ein Rassenmerkmal.
Grobe, gerade Borsten entlang der Rückenlinie oder der Seiten, sind wie feine, wollige Borsten unerwünscht.

Der Kopf ist mittellang, der Nasenrücken formt eine leicht gebrochene Kontur.
Die Ohren sind mittelgroß und zeigen nach vorne.
Die Augen sind braun, Brauen und Wimpern sind schwarz.

Den Schwanz charakterisiert der breite Ansatz und die schwarze Endquaste.

Das Minimum der Brustwarzen beträgt fünf normal entwickelte Warzen an jeder Seite.

Die Rückenlinie ist leicht gebogen, die Lenden sind kurz bis mittellang.
Harte Knochen bilden eine feine Knochenstruktur.

- Unerwünschte Defekte der rassenspezifischen Charakteristika:

Helle oder Rosafarbene Haut in der Bauchgegend,
Nicht pigmentierte Körperöffnungen,
Dunkelbraune Borstenenden,
Mit braunen oder schwarzen Borsten gefleckte Ohren
Zu feine oder zu grobe Borsten
Zu kleine aufrechte oder zu große hängende Ohren

- Nicht erlaubte Defekte der rassespezifischen Charakteristika:

Stark gezeichnete, weiße Flecken der Haut
Schwarze oder Braune Flecken in den Borsten
Gelbe oder Gelb gestreifte Nägel (Klauen)
Rosa Brustwarzen
Rein weiße Schwanzquasten
Weiße Brauen oder Wimpern

ZUCHTZIEL

Zuchtziel ist die Bewahrung der genetischen und phenotypischen Erscheinung des Mangalitzas in unveränderter Form.
Für alle drei Rassevarianten bedeutet das die Erhaltung der inneren und äußeren Charakterisitka.
Der Zuchtstamm soll in seiner Variantenform bei Vermeidung von Inzucht ohne erheblichen Genverlust bewahrt werden

Der am Beginn der 1900er Jahre gefestigte Fettschweintyp und seine Anpassungsfähigkeit an natürliche Haltungsbedingungen, sowie seine Widerstandsfähigkeit soll bewahrt werden.

Wichtig ist auch, daß der Sauenbestand bei gleichmäßiger Linienaufteilung die internationale Akzeptanz von 1000 Individuen erreicht und somit aus der Kategorie der gefährdeten Arten fällt.
Dazu erfüllen Verwertungsprogramme die ursprünglichen Zuchtziele für Mangalitza Schweine und ergeben ein marktfähiges Produkt, das eine spezielle Nachfrage erreicht.



Anzahl der Kontrollierten Mangalitza Sauen (Quelle: Mangalitza Zuchtbuch, Debrecen 2003)


ZUCHTMETHODEN

Für den Erhalt der genetischen und phenotypischen Variante durch reinrassige Zucht entwickelt das OMMI (National Certification Institute for Agriculture) eine Anpaarungsaufstellung.
Diese Aufstellung beinhaltet die Bestandsgröße jeder Farm, die angewendeten Anpaarungsmethoden sowie die Anzahl der verfügbaren Erbanlagen (Linien).
Die Zucht ermöglicht bei zunehmender Heterogenität eine gesicherte Aufnahme in das Zuchtbuch der, den niedergelegten Standardkriterien der jeweiligen Rasse entsprechenden Nachkommen.

- Anpaarungsaufstellung:

Jährlich erstellt jede Zuchtfarm für jedes einzelne Tier, dessen Ursprung und Gesundheitszustand geklärt ist, eine Anpaarungsaufstellung.

Die Anpaarungsaufstellung beinhaltet:

Die individuelle Nummer und Ohr-Plaketten Nummer aller anzupaarenden (gedeckten) Sauen und aller Ferkel
Die individuelle Nummer, Identifikation und der Name aller Deckeber
Die Anpaarungsmethode

Generhaltungsbetriebe können mit dem Erhalt einer schriftlichen Erlaubnis von OMMI, Sauen oder Ferkel von unbekannter Herkunft, oder Tiere, die der Zucht aus anderen Gründen ausgeschlossen wurden, für kommerzielle Produktionszwecke mit Ebern anderer Rassen kreuzen.

Die Anwendung anerkannter Anpaarungsmethoden wird durch einen zugelassenen Zuchtwart unter Kenntnisnahme der örtlichen Bedingungen gestattet.

- Einzelanpaarung:

Die zu behandelnden Sauen und Eber werden getrennt gehalten und einzeln gedeckt.

- "Harem"-artige Anpparung:

Bei dieser am häufigsten angewandten Anpaarungsmethode werden die Sauen einem Eber zugeordnet, und gemeinsam in Gruppen gehalten.

Im Fall beider Methoden sind allgemein ein oder zwei Ersatzeber aus der Reihe des ausersehenen Deckebers (falls vorhanden) erforderlich.
Grundsätzliche Zuchtinformationen (Deckzeitpunkt, Wurfzeitupunkt und Wurfentwöhnung) sind aufzuzeichnen.

- Künstliche Befruchtung:

Die Methode wird in außergewöhnlichen Fällen angewandt, und bedarf einer Erlaubnis der OMMI.
Der Einsatz zusammenführender (stimulierender) Wirkstoffe für Sauen ist nur im Ausnahmefall erlaubt (Untersuchung, Experiment).
Innerhalb gefährdeter Linien ist diese Anwendung nicht erlaubt.

Der Bewahrung der Rasse wird durch die Trennung der Linien nach dem väterlichen Ursprung erreicht.
In gut begründeten Beschlüssen wird die Vereinigung und Teilung, sowie die Entwicklung neuer genealogischen Linien, unter Beteiligung der Zuchtorganisation vom OMMI entschieden.
Die Namen der Linien werden im Codierungssystem einer Digitalen Registrierung aufgezeichnet. Das System ordnet Zugehöriges der jeweiligen Linie unter.

Laufend erweitert der Import von Tieren aus Zuchtgegenden außerhalb der Landesgrenzen, und die Erschließung noch unbekannter, verstreuter, einheimischer Bestände die Linien des Generhaltungsprogrammes.
Die Bildung von Familien mit entsprechenden Nummern für Angehörige, ist im Falle einer Vergrößerung eines registrierten Bestands möglich.

REGELN ZUR VERMEHRUNG

Das Decken junger Sauen ist bei einem Alter von mindestens acht Monaten und einem erreichten Gewicht von 90 Kg erlaubt.
Bei Ebern beginnt die Deckzeit mit einem Alter von einem Jahr und 100 Kg Lebendgewicht.

- Vorkehrungen für den Ersatzbestand

Von jeder Sau, die zwei der alten Linien in ihren Ursprungs hat, und deren äußere Erscheinung eine gute Beurteilung ermöglicht, sollen, bei einer Anpaarung mit einem auserlesenen Deckeber, mindestens zwei der weiblichen Ferkel pro Wurf in den Ersatzbestand aufgenommen werden.

Im Fall der Eber gilt die Bestimmung mindestens zwei Deckeber pro Jahr für zwei Zweck-Anpaarungen aufzuziehen.
Die Anpaarung von Tieren aus dem Zuchtprogramm mit Ebern anderer Rassen ist solange nicht erlaubt, bis der Ersatz der gepaarten Elterntiere abgesichert ist.


DIE REGELN DES LEISTUNGSTESTS -
Leistungstest für Fruchtbarkeit und Aufzucht (SZFTV)

Dieser Test verlangt die Aufzeichnung folgender Parameter:

Die Identifikation der Sau,
Das Datum der Anpaarung und die Identifikation des Deckebers,
Das Wurfdatum (Fehlgeburt),
Die Anzahl der Lebendgeburten pro Geschlecht,
Die Anzahl der toten Ferkel,
Die Qualität der eintägigen Ferkel, eingeteil in Grade von eins bis fünf,
Die Identifikationsmarkierung des Alters der Ferkel,
Die Qualität des Wurfs im Alter von 21 Tagen, eingeteilt in Grade von eins bis fünf,
Die Anzahl der entwöhnten Ferkel pro Geschlecht,
Mögliche genetische Störungen

Die Leistungen müssen, in der Art des festgelegten Kodex ausgedrückt, in das Register eingetragen werden.


PRÜFUNG DER ÄUSSEREN MERKMALE

Die Prüfung der äußeren Merkmale ist verpflichtend bevor ein Tier in den Zuchtbestand aufgenommen werden kann, da zu diesem Zeitpunkt nur eine allgemeine Erscheinungseinstufung gegeben ist
Eine detaillierte Prüfung der äußeren Merkmale des Ebers muß bis zum Alter von einem Jahr eingeleitet werden.
Die Prüfungen der Sauen muß spätestens vor dem zweiten Wurf abgeschlossen sein.
Die Bewertungen der Prüfung muß im Register eingetragen sein.

Das zu prüfende Aussehen:

Kopf
Körper
Kontur, Entwicklung
Verlauf, Neigung der Beine
Pigmentierung
Farbe der Borsten
Qualität der Borsten
Allgemeine Erscheinung

Jeden Merkmal können Werte aus einer Skala von eins bis fünf verliehen werden:

1 = unter der Norm
2 = schwach
3 = mittelmäßig
4 = gut
5 = exzellent

Die Prüfung der Übereinstimmung kann vom OMMI oder einem Spezialisten der Zuchtvereinigung geleitet werden.

Unerwünschte, aber erlaubte Fehler der Merkmale der Rasseeigenschaften und Merkmale, die den Zuchtausschluß zur Folge haben, sind in der Beschreibung der Rasse aufgeführt.
Im Falle einer Prüfung müssen Besonderheiten der äußerer Merkmale wie Entwicklung, Knochenstruktur und Geschlecht eingeschätzt werden.
(Mangelnde Entwicklung (Körperbau), schwere formale Fehler, Fehler der Beine, unregelmäßige Lenden, unterentwickelte oder unregelmäßig angeordnete Brustwarzen, fehlende sekondäre Geschlechtsmerkmale)


REGISTRIERUNGSBESTIMMUNGEN

Unter Berücksichtigung ihres Ursprungs können Individuen einer Rasse im Register nach folgenden Kriterien den Kategorien A, B oder C zugeordnet werden:

A - Individuen, deren Eltern und Großeltern im A- oder B- Registerbuch ausgewiesen sind, und deren Prüfung der äußeren Eigenschaften aller Merkmale mindestens mit "mittelmäßig" beurteilt wurden.

B - Tiere dessen Väter und Großväter im A- oder B- Registerbuch ausgewiesen sind, und deren Prüfung der äußeren Eigenschaften aller Merkmale mindestens mit "mittelmäßig" beurteilt wurden.

C - Tiere unbekannten Ursprungs, deren Eltern weder im A- oder B- Registerbuch ausgewiesen sind, und deren Prüfung der äußeren Eigenschaften aller Merkmale keine Werte über "mittelmäßig" erreichte.
Tiere deren Ursprung bekannt ist, jedoch deren Bewertung aller körperlichen Eigenschaften unter den Wert "mittelmäßig" fiel.

Es ist möglich männliche oder weibliche Tiere von außerhalb, oder aus verstreuten isolierten Beständen zum Zweck der Entwicklung neuer Linien einzuführen.
Auch können Tiere basierend auf anderen, verbunden mit Erwägungen zur Generhaltung erwünschten Eigenschaften in die Zucht aufgenommen werden.
Die Aufnahme erfolgt auf Grund der, von der OMMI befugten Empfehlung der Zuchtorganisationen gemäß folgender Verfahren:

Beurteilung der Gestalt (Minimum ein niedriger Durchschnittswert von "mittelmäßig")
Dauerhafte Markierung (Ohrmarke, Ohrkerbung)


REGELN DER REGISTRIERUNG

Der Züchter soll die Aufzeichnung der Einträge, die in das Register [Schweinebuch, Zuchtbuch] eingetragen werden, durch Verwendung einheitlicher Formulare ausführen.
Die zu beaufsichtigende Farm soll folgende, grundlegende Dokumente bereithalten:

Anpaarungsaufzeichnungen (sofort)
Nachkommenschaftsaufzeichnung (innerhalb 7 Tagen)
[Schweinepferch-Aufzeichnungsblatt] (Stallbuch) (sofort)

Das digitalisierte Zuchtbuch berücksichtigt eine Aktualisierung der Datenaufzeichnung innerhalb 30 Tage.
Die Dokumente des Zuchtbuch für den Bestand sind vor Ort zur Verfügung zu stellen.
Die Aktualisierung des Schweinebuches kann durch handschriftlichen Eintrag versichert werden.

Das Formular (jeder Bogen) im Schweinebuch soll Einträge über Ursprung und Leistung des Zuchttieres, sowie Leistungswerte und Beurteilungen seiner Vorfahren beinhalten.

Die Führung des Zuchtbuches unterliegt der Verantwortung der anerkannten Zuchtorganisation.
Jeder Zuchtbetrieb oder die Einträge seines Zuchtbuches sollen im Zuchtbuchkontrollprogramm aufgelistet sein.
Die anerkannte Zuchtorganisation soll das digitale Registrierungssystem mit den Einträgen in seiner Zentrale bereithalten.

Grundlegende Zuchtbuchformulare und Dokumente sollen bewahrt werden.
Sie dürfen nicht abgelegt oder zerstört werden.
Die vierteljahrlich erledigten Angaben und statistischen Reporte sollen dem, im Sinne der Rassenbewahrung befugten Verantwortlichen geschickt werden.

- Ausfertigen der Zuchtzertifikate

Wenn die Zucht und Echtheitsbedingungen alle Anforderungen erfüllen, soll im Auftrag der Zuchtvereinigung, jedes Zuchttier mit einer gebührenpflichtigen Ursprungsbescheinigung versehen werden.
Eine umfassende Kontrolle bescheinigt alle nötigen Angaben (einzelne Formulare [Bögen], Diskette mit Einträgen) der verkauften Zuchttiere des Zuchtbetriebs.
Um zu vermeiden, daß gleiche Dokumente wiederholt ausgegeben werden, hält die Zuchtorganisation eine strenge Ordnung der Originale aller ausgegebenen Zertifikate.

Um den Verlust von Originalbescheinigungen zu entgegnen, gibt die Zuchtvereinigung Amtskopien der einzelnen Dokumente heraus.

Jede anerkannte Zuchtorganisation akzeptiert ein Tier der Rasse angehörig, wenn das Tier seine eigenen Echtheitszertifikate des Ursprungs hat.
Für jeden einzelnen, dem Zuchtprogramm angehörigen Eber muß eine Ursprungsbescheinigung ausgefertigt werden.
Für Zuchtsauen reicht das Zuchtbuchformular (einzelner Bogen) aus.

Echtheitsbescheinigungen des Ursprungs werden an festgelegten Terminen, für klar identifizierte und den Regeln entsprechend markierte Tiere, herausgegeben.



Anzahl der Kontrollierten Mangalitza Zuchtfarmen (Quelle: Mangalitza Zuchtbuch, Debrecen 2003)


IDENTIFIKATION UND MARKIERUNG VON TIEREN

Die Identifikation im Zuchtbuch basiert auf der Nummer des Zuchtbetriebs, den Code der Rasse, sowie der individuellen Identifikationsmarkierung.

Zuchtbetriebsnummern erhalten nur Betriebe mit einem reinrassigen Mangalitzazuchtbestand.
Dieser Bestand muß zur Gänze im Zuchtbuch registriert sein.
Der Betrieb muß das festgelegte Zuchtprogramm ausführen und Mitglied einer Zuchtorganisation sein.

Zuchtbetriebsnummern werden nach einer Empfehlung der Zuchtorganisation vom OMMI herausgegeben.

Markierungen müssen vom Züchter erledigt werden.
Jedes geborene Ferkel muß bindend markiert werden.

Die Markierung muß dauerhaft und gut sichtbar durch Kerbung der Ohren oder Tätowierung erfolgen.
Die Markierung muß mit den niedergelegten Bestimmungen des Codex des Leistungstestes übereinstimmen.
Die Überwachung der Durchführung des Markierens ist Pflicht der Zuchtorganisation.

- Markierung der Ferkel:

Ferkel können durch kerben der Ohren oder tätowieren markiert werden.
Die Markierung muß innerhalb sieben Tage erfolgen.
Die Markierung ist Pflicht des Besitzers.
Die Zuchtorganisation ist für die professionelle Durchführung der Markierung innerhalb der Fristen verantwortlich.

- Ohrenkerben

Die Markierung erfolgt durch eine Ohrkerbung. Sie beginnt mit den ersten Jänner und setzt kontinuierlich fort.
Das digitale Register beinhaltet neben der Ohrkerbung, in Form von "per [pro]", auch die letzten beiden Stellen des Geburtsjahres.

- Die Nummer der Mutter und die "per"[pro] Nummer

Seite an Seite mit der Kontrollnummer der Mutter ist auch die Nummer der geborenen Ferkel als "per"[pro] Nummer im Falle jedes Individuum eingetragen.

- Kontrollnummer

Kontrollnummern werden fortlaufend herausgegeben.
Für Sauen werden Nummern beim ersten und letzten Wurf herausgegeben.
Eber erhalten ihre Kontrollnummern vor ihrer ersten Anpaarung.

Markierungen müssen, wenn nötig, erneuert werden.
Markierung und Erneuerung der Markierung sind Pflicht des Besitzers.
Die Zuchtorganisation stellt die Markierungswerkzeuge und Bescheinigungen gegen eine Gebühr zur Verfügung.
Für die Beaufsichtigung einer fristgerechten, professionellen Markierung ist die Zuchtorganisation verantwortlich.


KONTROLLE DES URSPRUNGS

Der Ursprung kann gemäß der Markierung und Identifikation, beschrieben in Punkt G) überprüft werden.
Die gleichen Informationen können auch in offiziellen Standarddokumenten nachgewiesen werden.
Wenn die benötigte Information in keiner befriedigenden Art oder fehlerhaft aufgezeichnet ist, und die Identifikation des Ursprungs erschwert, muß die Überprüfung anhand später durchzuführender Bluttests erfolgen (oder das Ergebnis eines DNA Tests).

Ungarische Nationalvereinigung der Mangalitzazüchter - Debrecen
Nationales Qualifierzierungsinstitut für Landwirtschaft - Budapest

MANGALITZA . AT / IGWÖ - Kontakt: igwoe.zuchtbuch@utanet.at